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Der Flächencode 725 für Permakultur

Seit 2020 gibt es den Flächencode 725 für Permakultur im Flächenkatalog des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) der Schweiz. Die Definition für die Strukturdatenerhebung ist:

«kleinräumige Mischung verschiedener Kulturen mit mehr als 50 % Spezialkulturen»​

Dadurch ist es möglich, kleinräumige und vielfältige Mischkulturen vereinfacht anzumelden und für den Bezug von Direktzahlungen und die Anrechnung bei der Ermittlung der Standardarbeitskräfte (SAK) berücksichtigen zu können.

Merkblatt

Folgendes Merkblatt der Kompetenzplattform Permakultur-Landwirtschaft und AGRIDEA soll dabei helfen, dass der Flächencode schweizweit einheitlich umgesetzt wird:

725 = Permakultur?

Der Flächencode 725 ermöglicht, vielfältige, kleinstrukturierte und produktive Systeme, wie sie in der Permakultur vorkommen, einfacher im Direktzahlungssystem zu erfassen. Permakultur ist weit umfassender als die Definition für den Flächencode 725. Produkte von «725-er Flächen» sind deshalb nicht automatisch Permakultur-Produkte.

Fakten zum Flächencode 725

  • Spezialkultur
    Eine Fläche mit dem Flächencode 725 gilt als Spezialkultur. Die «725-er Fläche» muss mehr als 50 % Spezialkulturen enthalten (siehe Kapitel Beurteilung der Parzellen). Spezialkulturen gemäss Flächenkatalog sind in der Vollzugshilfe Merkblatt Nr. 6.2 aufgeführt.
  • Standardarbeitskraft (SAK)
    Flächen mit dem Code 725 werden mit 0.323 SAK pro Hektare angerechnet (= Spezialkultur).
  • Biodiversitätsförderflächen (BFF)
    «725-er Flächen» gelten nicht als BFF.
    • Wenn eine Hecke Teil der «725-er Fläche» ist, sind für diese Hecke keine Biodiversitätsbeiträge möglich.
    • Es werden keine Vernetzungsbeiträge für «725-er Flächen» ausgerichtet.
    • Hochstammbäume innerhalb «725-er Flächen» können Biodiversitätsbeiträge erhalten (siehe Abschnitt «Bäume»).
    • Für Nützlingsstreifen (mit vom BLW bewilligten Saatgutmischungen) innerhalb «725-er Flächen» werden ab 2023 Produktionssystembeiträge ausgerichtet (für 5 % der «725-er Fläche»). Diese Nützlingsstreifenfläche wird für den Ökologischen Leistungsnachweis ÖLN (ebenfalls zu 5 %) als BFF angerechnet.
  • Bäume
    Auf «725-er Flächen» können Hochstammbäume weiterhin für Biodiversitätsbeiträge angemeldet werden. Standortgerechte einheimische Laubbäume wie Eichen, Linden, Ahorn etc. können ausschliesslich für Vernetzungsbeiträge angemeldet werden. Neuanmeldungen für Landschaftsqualitätsbeiträge sind gegenwärtig in den meisten Kantonen nicht mehr möglich (Nachfolgelösung Landschaftsqualitätsbeiträge voraussichtlich ab 2025).
  • Landschaftsqualitätsbeiträge
    In der Regel weisen Permakulturflächen eine sehr hohe Landschaftsqualität auf. Die Flächen mit Code 725 sind grundsätzlich für Landschaftsqualitätsbeiträge berechtigt. Ob Landschaftsqualitätsbeiträge bezahlt werden, ist kantonal geregelt.
  • Produktionssystembeiträge
    Für «725-er Flächen» können gemäss Vollzugshilfe Merkblatt Nr. 6.2 des BLW folgende Produktionssystembeiträge ausgerichtet werden:
  • Ressourceneffizienzbeiträge
    Für «725-er Flächen» gibt es keine Ressourceneffizienzbeiträge.
  • Offene Ackerfläche
    Eine «725-er Fläche» gilt für die Düngerberechnung in der Suisse-Bilanz nicht als offene Ackerfläche, da sie gemäss Vollzugshilfe Merkblatt 6.2 als Dauerkultur gilt.
  • Fruchtfolge
    Für Permakultur gibt es keine Fruchtfolgeanforderungen.

Alle Beiträge für Flächen mit dem Flächencode 725 sind in der Vollzugshilfe Merkblatt Nr. 6.2 aufgeführt.

Auf «725-er Flächen» gibt es, neben den Beiträgen für den Code 725, grundsätzlich keine anderen kulturspezifischen Beiträge, ausser für Bäume, welche immer überlagernd sind.

Beispiel:
Für Reben in einer «725-er Fläche» gibt es keinen Hangbeitrag Rebflächen (KL Rebhang).

Beurteilung der Parzellen

Was ist kleinräumig?

Die Kulturen müssen kleinräumig und mosaikartig angebaut sein. Die Masse von «kleinräumig» sind nicht festgelegt. Die Beispielbilder geben einen Eindruck, was unter kleinräumig verstanden wird. Ein Anbau in schmalen Streifen ist erlaubt.

Beispiel:
Wenn ein Streifen Getreide integriert ist, soll dieser so breit sein, dass er maschinell geerntet werden kann.

Wie viele Kulturen sind nötig?

Die Wahl und die Anzahl der Kulturen auf einer «725-er Fläche» sind nicht eingeschränkt. Es muss mehr als eine Kultur vorhanden sein. Je grösser die Vielfalt an Kulturen desto besser. Mehrere Gemüsearten (ohne Konservengemüse) gelten als eine Kultur. In der Regel sind mehrjährige Kulturen enthalten.

Beispiel:
Eine Mischung aus Gemüse, mehrjährigen Beeren und Getreide kann eine solche Mischkultur se

Wie kann man 50 % Spezialkultur einschätzen?

Der 50 % Flächenanteil der Spezialkulturen ist aus der Vogelperspektive mit den ausgewachsenen Pflanzen abzuschätzen. Zwischen den Spezialkulturen können auch Pflanzen vorkommen, die nicht Spezialkulturen gemäss Flächenkatalog sind (z.B. Begleitpflanzen wie Ringelblumen oder Tagetes), die aber nicht zu der 50 % Fläche der Spezialkulturen dazu gezählt werden können.

Was ist auf der restlichen Fläche neben den Spezialkulturen?

Es ist nicht vorgeschrieben, was auf der restlichen Fläche neben den 50 % Spezialkulturen besteht. Die restliche Fläche muss Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) und in die Anbaufläche integriert sein.

Beispiel:
Es können Schafe in die «725-er Fläche» integriert sein, sofern sie zwischen den Kulturen vorkommen. Die Anforderung der kleinräumigen mosaikarten Anordnung muss aber für alle Teilflächen eingehalten werden.

725 für den gesamten Betrieb

Ist der gesamte Betrieb kleinräumig strukturiert und entspricht der Definition des Flächencodes 725, kann die gesamte Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) des Hofes mit dem Code 725 erfasst werden.

Beispiele

Nachfolgend Anschauungsbeispiele wie «725-er Flächen» aussehen können.

Weiterführende Informationen

Obstanlagen

Obstbäume gelten nicht als Spezialkultur, ausser es handelt sich um eine Obstanlage. Gemäss Merkblatt 6.2 existieren folgende Obstananlagen, welche alle als Spezialkultur gelten:

  • 702 Obstanlagen (Äpfel)
  • 703 Obstanlagen (Birnen)
  • 704 Obstanlagen (Steinobst)
  • 731 Andere Obstanlagen (Kiwi, Holunder, usw.)

Die Definition einer Obstanlage findet sich in der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung (LBV). In der LBV 2024 steht folgende Definition:

Als Obstanlagen gelten geschlossene Anlagen mit folgenden Pflanzendichten:

  • mindestens 300 Bäume je Hektare bei Äpfeln, Birnen, Zwetschgen, Pflaumen, Quitten, Kiwis, Holunder, Kaki, Feigen, Haselnuss, Mandeln und Oliven;
  • mindestens 200 Bäume je Hektare bei Aprikosen und Pfirsichen;
  • mindestens 100 Bäume je Hektare bei Kirschen, Nussbäumen und Edelkastanien ausserhalb von Selven.
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