Der Flächencode 725 für Permakultur
- zuletzt aktualisiert am 10. September 2024
Seit 2020 gibt es den Flächencode 725 für Permakultur im Flächenkatalog des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) der Schweiz. Die Definition für die Strukturdatenerhebung ist:
«kleinräumige Mischung verschiedener Kulturen mit mehr als 50 % Spezialkulturen»
Dadurch ist es möglich, kleinräumige und vielfältige Mischkulturen vereinfacht anzumelden und für den Bezug von Direktzahlungen und die Anrechnung bei der Ermittlung der Standardarbeitskräfte (SAK) berücksichtigen zu können.
Merkblatt
Folgendes Merkblatt der Kompetenzplattform Permakultur-Landwirtschaft und AGRIDEA soll dabei helfen, dass der Flächencode schweizweit einheitlich umgesetzt wird:
725 = Permakultur?
Der Flächencode 725 ermöglicht, vielfältige, kleinstrukturierte und produktive Systeme, wie sie in der Permakultur vorkommen, einfacher im Direktzahlungssystem zu erfassen. Permakultur ist weit umfassender als die Definition für den Flächencode 725. Produkte von «725-er Flächen» sind deshalb nicht automatisch Permakultur-Produkte.
Fakten zum Flächencode 725
- Spezialkultur
Eine Fläche mit dem Flächencode 725 gilt als Spezialkultur. Die «725-er Fläche» muss mehr als 50 % Spezialkulturen enthalten (siehe Kapitel Beurteilung der Parzellen). Spezialkulturen gemäss Flächenkatalog sind in der Vollzugshilfe Merkblatt Nr. 6.2 aufgeführt. - Standardarbeitskraft (SAK)
Flächen mit dem Code 725 werden mit 0.323 SAK pro Hektare angerechnet (= Spezialkultur). - Biodiversitätsförderflächen (BFF)
«725-er Flächen» gelten nicht als BFF.- Wenn eine Hecke Teil der «725-er Fläche» ist, sind für diese Hecke keine Biodiversitätsbeiträge möglich.
- Es werden keine Vernetzungsbeiträge für «725-er Flächen» ausgerichtet.
- Hochstammbäume innerhalb «725-er Flächen» können Biodiversitätsbeiträge erhalten (siehe Abschnitt «Bäume»).
- Für Nützlingsstreifen (mit vom BLW bewilligten Saatgutmischungen) innerhalb «725-er Flächen» werden ab 2023 Produktionssystembeiträge ausgerichtet (für 5 % der «725-er Fläche»). Diese Nützlingsstreifenfläche wird für den Ökologischen Leistungsnachweis ÖLN (ebenfalls zu 5 %) als BFF angerechnet.
- Bäume
Auf «725-er Flächen» können Hochstammbäume weiterhin für Biodiversitätsbeiträge angemeldet werden. Standortgerechte einheimische Laubbäume wie Eichen, Linden, Ahorn etc. können ausschliesslich für Vernetzungsbeiträge angemeldet werden. Neuanmeldungen für Landschaftsqualitätsbeiträge sind gegenwärtig in den meisten Kantonen nicht mehr möglich (Nachfolgelösung Landschaftsqualitätsbeiträge voraussichtlich ab 2025). - Landschaftsqualitätsbeiträge
In der Regel weisen Permakulturflächen eine sehr hohe Landschaftsqualität auf. Die Flächen mit Code 725 sind grundsätzlich für Landschaftsqualitätsbeiträge berechtigt. Ob Landschaftsqualitätsbeiträge bezahlt werden, ist kantonal geregelt. Neuanmeldungen für Landschaftsqualitätsbeiträge sind gegenwärtig in den meisten Kantonen nicht mehr möglich (Nachfolgelösung Landschaftsqualitätsbeiträge voraussichtlich ab 2027). - Produktionssystembeiträge
Für «725-er Flächen» können gemäss Vollzugshilfe Merkblatt Nr. 6.2 des BLW folgende Produktionssystembeiträge ausgerichtet werden:- Biobeitrag, wenn nach Biorichtlinien bewirtschaftet
- Beitrag für die Bewirtschaftung von Flächen mit Dauerkulturen mit Hilfsmitteln der biologischen Landwirtschaft
- Beitrag für den Verzicht auf Herbizide
- Beitrag für Nützlingsstreifen
- Ressourceneffizienzbeiträge
Für «725-er Flächen» gibt es keine Ressourceneffizienzbeiträge. - Offene Ackerfläche
Eine «725-er Fläche» gilt für die Düngerberechnung in der Suisse-Bilanz nicht als offene Ackerfläche, da sie gemäss Vollzugshilfe Merkblatt 6.2 als Dauerkultur gilt. - Fruchtfolge
Für Permakultur gibt es keine Fruchtfolgeanforderungen.
Alle Beiträge für Flächen mit dem Flächencode 725 sind in der Vollzugshilfe Merkblatt Nr. 6.2 aufgeführt.
Auf «725-er Flächen» gibt es, neben den Beiträgen für den Code 725, grundsätzlich keine anderen kulturspezifischen Beiträge, ausser für Bäume, welche immer überlagernd sind.
Beispiel:
Für Reben in einer «725-er Fläche» gibt es keinen Hangbeitrag Rebflächen (KL Rebhang).
Beurteilung der Parzellen
Was ist kleinräumig?
Die Kulturen müssen kleinräumig und mosaikartig angebaut sein. Die Masse von «kleinräumig» sind nicht festgelegt. Die Beispielbilder geben einen Eindruck, was unter kleinräumig verstanden wird. Ein Anbau in schmalen Streifen ist erlaubt.
Beispiel:
Wenn ein Streifen Getreide integriert ist, soll dieser so breit sein, dass er maschinell geerntet werden kann.
Wie viele Kulturen sind nötig?
Die Wahl und die Anzahl der Kulturen auf einer «725-er Fläche» sind nicht eingeschränkt. Es muss mehr als eine Kultur vorhanden sein. Je grösser die Vielfalt an Kulturen desto besser. Verschiedene Kulturen sind gegeben, wenn ohne Code 725 mehrere Flächencodes zutreffen würden. Z.B. gelten verschiedene einjährige Gemüse (ohne Konservengemüse) nicht als verschiedene Kulturen, sondern als 545 Freilandgemüse. In der Regel sind mehrjährige Kulturen enthalten.
Beispiel:
Eine Mischung aus Gemüse, mehrjährigen Beeren und Getreide kann eine solche Mischkultur se
Wie kann man 50 % Spezialkultur einschätzen?
Der 50 % Flächenanteil der Spezialkulturen ist aus der Vogelperspektive mit den ausgewachsenen Pflanzen abzuschätzen. Zwischen den Spezialkulturen können auch Pflanzen vorkommen, die nicht Spezialkulturen gemäss Flächenkatalog sind (z.B. Begleitpflanzen wie Ringelblumen oder Tagetes), die aber nicht zu der 50 % Fläche der Spezialkulturen dazu gezählt werden können.
Was ist auf der restlichen Fläche neben den Spezialkulturen?
Es ist nicht vorgeschrieben, was auf der restlichen Fläche neben den 50 % Spezialkulturen besteht. Die restliche Fläche muss Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) und in die Anbaufläche integriert sein.
Beispiel:
Es können Schafe in die «725-er Fläche» integriert sein, sofern sie zwischen den Kulturen vorkommen. Die Anforderung der kleinräumigen mosaikarten Anordnung muss aber für alle Teilflächen eingehalten werden.
725 für den gesamten Betrieb
Ist der gesamte Betrieb kleinräumig strukturiert und entspricht der Definition des Flächencodes 725, kann die gesamte Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) des Hofes mit dem Code 725 erfasst werden.
Zu beachten
- Obstbäume gelten nicht als Spezialkultur, ausser es handelt sich um eine Obstanlage. Mehr Infos zur Definition einer Obstanlage
- Der Flächencode 725 ist nur auf Landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) möglich.
- Der Flächencode 725 ist in Tunneln nicht möglich. Solche Flächen werden als «Kulturen in ganzjährig geschütztem Anbau» erfasst.
Beispiele
Nachfolgend Anschauungsbeispiele wie «725-er Flächen» aussehen können.
Weiterführende Informationen
- Merkblatt – Flächencode 725 Permakultur bei Agripedia (deutsch)
- Fiche technique – surfaces permacoles cultivées à Agripedia (Code 725) (français)
- Merkblatt Nr. 6.2 Flächenkatalog und Beitragsberechtigung (enthält Infos was als Spezialkultur gilt)
- Weitere Infos zu Direktzahlungen vom BLW
- «Faktenblatt Dauerkulturen» von Agridea
Obstanlagen
Obstbäume gelten nicht als Spezialkultur, ausser es handelt sich um eine Obstanlage.